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KfW-Förderungen im Wohnungsbau: Verbesserungen und neues Bundesprogramm

Die KfW nimmt Änderungen und Verbesserungen an ihren Wohnungsbauförderprogrammen vor. Erfreulich ist, dass im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ die Förderstufen EH-55 bis Jahresende verlängert wurden.

Anträge (für die Programme 297, 298, 299) in den Bereichen „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ und „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ können nun bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden, nachdem ursprünglich beabsichtigt war, die Förderung zum 30. Juni auslaufen zu lassen (siehe News-Artikel). Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Der effektive KfW-Jahreszins liegt derzeit bei rund 1,0 Prozent und damit deutlich unter dem Marktniveau von rund 4 Prozent. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren mit vorliegender Baugenehmigung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie hier.

Programm Jung kauft Alt“ verbessert

Ab dem 3. August 2026 wird das Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, Programm 308)in zwei wesentlichen Punkten verbessert. Zunächst werden die Kredithöchstbeträge spürbar angehoben: Für Familien mit einem Kind steigt der Maximalkredit beispielsweise von bisher 100.000 Euro auf künftig 140.000 Euro. Zudem eröffnet die KfW einen vereinfachten Sanierungsweg: Statt der bislang ausschließlich vorgesehenen Vollsanierung auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ können Fördernehmer künftig auch einen definierten Katalog energetischer Einzelmaßnahmen wählen.

Dieser Katalog umfasst den Austausch der Heizungsanlage durch ein System mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien, den Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie die Dämmung des Dachs oder alternativ der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume. Entscheidet sich ein Bauherr für den Einzelmaßnahmen-Weg, kann die Einhaltung der energetischen Anforderungen durch eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebes gemäß § 35c EStG bestätigt werden. Eine gesonderte Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Anträge zu den geänderten Bedingungen sind ab dem 3. August 2026 möglich.

Neues BundesprogrammGewerbe zu Wohnen“

Bereits zum 1. Juli 2026 ist das neues Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet. Mit diesem neuen Zuschussprogramm fördert der Bund den Umbau leerstehender beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit und muss nicht zurückgezahlt werden. In diesem Programm stehen für das Jahr 2026 300 Mio. Euro bereit. Antragsberechtigt sind alle Investoren als Auftraggeber des Umbaus, einschließlich Selbstnutzern. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Voraussetzung ist die energetische Sanierung mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 EE“; die Förderung ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar. Die Gesamtförderung je Unternehmen ist dabei auf 300.000 Euro begrenzt (De-minimis-Verordnung). Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen - Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab erbracht werden.

 

 

KfW-Förderungen

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