Der ZDB hat ein aktuelles Hinweisblatt zu Angaben in Ausbildungsverträgen unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen erstellt. Mit Änderung des § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) aufgrund des Nachweisgesetzes vom August 2022 sind diese Angaben erforderlich geworden und sollten in den jeweiligen Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das Hinweisblatt kann in der Anlage heruntergeladen werden.